AGB gotakt Zeiterfassung

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen gotakt, Inhaber Mustafa Saleh („Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Zeiterfassungs-Software gotakt. Für Individualsoftware, Websites und sonstige Projektarbeit gelten diese AGB nicht — dafür gilt der jeweilige Einzelvertrag mit dem Angebot.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software gotakt als Software-as-a-Service zur Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.

§ 3 Vertragslaufzeit & Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.